Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

direkt zum Hauptinhalt springen

BIÖG Essstörungen - Startseite

Zu den Social Media Links

Was sind Essstörungen?

Essstörungen sind ernsthafte Erkrankungen, die unbedingt behandelt werden müssen.
Vor allem der Umgang mit dem Essen und das Verhältnis zum eigenen Körper sind dabei gestört.

mehr erfahren

Beratungsangebote

Mann sitzt am Tablet

Online-Beratung

Eine Beratung über das Internet bietet das höchste Maß an Anonymität. Ratsuchende können selbst entscheiden, was sie von sich preisgeben wollen.

mehr erfahren

Junge Frau mit Handy am Ohr

Telefonberatung

Die Beraterinnen und Berater geben am Telefon Informationen und Denkanstöße. Sie unterstützen bei der Suche nach einer persönlichen Beratung.

mehr erfahren

Frau klingelt an einer Tür

Beratung vor Ort

In einer Beratungsstelle erhalten Betroffene und Angehörige in einem persönlichen Gespräch Informationen und individuelle Hilfe.

mehr erfahren

Frage des Monats

Was kann ich tun, wenn jemand aus meiner Familie oder aus meinem Freundeskreis eine Essstörung hat, aber eine Behandlung ablehnt?

Eltern bzw. Sorgeberechtigte von Minderjährigen tragen für das Zustandekommen und die Durchführung der Behandlung die Verantwortung. Deswegen sollten Sie sich ausführlich über das Krankheitsbild und die notwendigen Therapiemaßnahmen informieren. Kinder und auch jüngere Jugendliche können die Tragweite der Erkrankung und die notwendige Behandlung meist nicht überblicken.

Falls es in Gesprächen nicht gelingt, die Tochter oder den Sohn von einer ärztlichen Behandlung (ggf. in der Klinik) zu überzeugen, sollten die Eltern dies im Einzelfall auch gegen den Willen des Kindes durchsetzen. Dies ist notwendig, wenn sich körperliche und seelische Folgen zeigen bzw. das Gewicht sehr niedrig ist. Eltern können sich an eine Beratungsstelle wenden, um zu besprechen, was in solchen Fällen zu tun ist. 
In der Regel kommt es aber nicht so weit. Denn meist kann ein Vorgespräch in der Klinik betroffene Jugendliche davon überzeugen, dass sie Hilfe annehmen und eine Therapie durchführen. 

Bei erwachsenen Erkrankten ist es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, sie gegen ihren Willen zu behandeln. Angehörige, Freundinnen und Freunde sollten sich von einer Beratungsstelle anleiten lassen, wie sie sich verhalten können, um der betroffenen Person zu helfen. Die Hürde für eine Behandlung ist bei manchen Betroffenen sehr groß. Hier kann es ein erster Schritt sein, sich anonym telefonisch oder online beraten zu lassen oder zunächst mit einer Online-Therapie zu beginnen.

Informationen zum Thema „Zwangsbehandlung“ finden Sie hier.